Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg
Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „GOLFANLAGE“, Stadtteil Bad Camberg, Würges und parallele Flächennutzungsplanänderung

hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 26.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „GOLFANLAGE“, Stadtteil Bad Camberg, Würges mit paralleler Flächennutzungsplanänderung beschlossen. 

Am 06.04.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das öffentliche Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes GOLFANLAGE schließt sich sowohl an den in der Gemarkung der STADT IDSTEIN liegenden nördlichen Bereich des Bebauungsplanes GOLFAN-LAGE IDSTEIN-WÖRSDORF aus dem Jahr 1990 (= sog. Südkurs) als auch an die südwestliche Grenze des Bebauungsplanes GOLFANLAGE IDSTEIN-WÖRSDORF ERWEITERUNG AUF 27 LOCH aus dem Jahr 1994 (= sog. Nordkurs) an. 

Ein Teilbereich der Spielbahn 7 (neue Nummerierung) des Nordkurses ist in der Gemarkung der Stadt Bad Camberg, Würges errichtet worden und aufgrund fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen bisher auch baurechtlich nicht genehmigt. Zudem befindet sich in der Gemarkung der Stadt Bad Camberg, Würges eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan GOLFANLAGE IDSTEIN-WOERSDORF ERWEITERUNG AUF 27 LOCH. Diese ist im Einvernehmen zwischen der Stadt Bad Camberg (Beschluss des Magistrates vom 21.02.2000), des Rheingau-Taunus-Kreises (25.07.2000), zuständig für die Stadt Idstein und die dort liegenden Bebauungspläne), dem Landkreis Limburg-Weilburg (zuständig für die Stadt Bad Camberg) ausgewiesen, allerdings bis heute nicht umgesetzt. Sie wird ebenfalls in diesen Bebauungsplan aufgenommen, um sie planungsrechtlich zu sichern. 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. 

Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgaben der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederte Umweltbericht des Bebauungsplanes und die der Stadt sonst vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom 

                                                                   01. August bis einschließlich 12. September 2022 

im Bauamt der Stadt Bad Camberg, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, I. Stock, zu jedermanns Unterrichtung öffentlich aus. 

Die Dienststunden des Stadtbauamtes sind:

Dienstag von                                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von                                   08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Die geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten.

Die Auslegungsfrist bzw. Beteiligungsfrist für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beträgt mindestens 30 Kalendertage. 

Zum Bebauungsplan und zur parallelen Flächennutzungsplanänderung können während der Auslegungsfrist Anregungen mündlich/fernmündlich zur Niederschrift oder schriftlich/per E-Mail vorgebracht werden. 

Die auszulegenden Unterlagen sind einzusehen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg unter dem Link: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/wuerges/ vom 01. August bis einschließlich 12. September 2022 sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de.

 

Die amtliche Bekanntmachung ist vom 21.07.2022 bis zum 12.09.2022 auf der Internetseite einzusehen. 

Terminvereinbarungen zur Einsicht in die auszulegenden Unterlagen sind auch außerhalb der o.g. Dienstzeiten möglich. 

Kontaktdaten sind: 

Telefon:                          06434 - 202 611 oder 202 615

E-Mail:                           Stadtbauamt @bad–camberg.de

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Planungsbüro Hendel+Partner – Städtebau- und Landschaftsarchitekten, Wiesbaden mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist. 

Ausgelegt wird gemäß §3.1 und §4.1 BauGB:

•                  Plankarte-/ Planzeichnung

•                  Textliche Festsetzungen

•                  Begründung mit Umweltbericht

•                  Rechtlicher und Tatsächlicher Bestand

•                  Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen:

  • Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege, Abt. Archäologische und Palätonische Denkmalpflege
  • Schreiben des Kreisausschusses des Landkreises Limburg/ Weilburg, Gesundheitsamt – Infektions- und Gesundheitsschutz
  • Schreiben des Kreisausschusses des Landkreises Limburg/ Weilburg, Amt für ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
  • Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen, Dezernat 31 – Bauleitplanung
  • Schreiben der SYNA GmbH, Gas- und Stromversorgung
  • Schreiben der Naturschutzverbände, Niederzeuzheim

 

•                  Umweltbezogene Rückläufe ohne Anregungen, Hinweise und Bedenken

  • Schreiben der Gemeinde Hünstetten
  • Schreiben der Gemeinde Selters
  • Schreiben der Stadt Idstein
  • Schreiben des Zweckverbandes Naturpark Taunus, Oberursel

 

Die oben genannten, vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit folgenden Umweltthemen:

•                  Bodendenkmäler und Bodenschutz

•                  Monitoring Konzept

•                  Grundwasser- und Trinkwasserqualität

•                  Vorranggebiet Landwirtschaft

•                  Kompensationsmaßnahmen

 

Die aufgeworfenen Fragestellungen wurden abgearbeitet und sind wo erforderlich in der Begründung bzw. dem Umweltberichtdargestellt.

Die Begründung enthält Angaben zu:

•                  dem Räumlichen Geltungsbereich, der Größe und der Topografie

•                  den Plangrundlagen

•                  der Städtebaulichen Situation und Entwicklung

•                  der Standortalternativenprüfung

•                  der Erschließung

 

Der Umweltbericht ermittelt und bewertet die umweltrelevanten Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:

•                  Schutzausweisungen

•                  Artenschutz

•                  Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanze, Landschaft und Erholung, Mensch und seine Gesundheit sowie Kultur und sonstige Schutzgüter, deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Es wird gemäß §§4a Abs. 6, 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Golfanlage“ in dem Stadtteil Bad Camberg, Würges unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Camberg den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.

Es wird ferner gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)


Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Bad Camberg, den 21.07.2022 

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister