Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Bebauungsplan „Golfanlage“ hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten


Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Stadtbauamt der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10 in 65520 Bad Camberg, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die allgemeinen Dienststunden sind 

                 Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                 Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 

Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene/) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht (https://bauleitplanung.hessen.de). 

Übersichtskarte:          Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans                                           „Golfanlage“


 Bad Camberg, den 12.08.2024 

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Daniel Rühl, Bürgermeister