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Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Golfanlage“ hier: Wirksamwerden
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Stadtbauamt der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10 in 65520 Bad Camberg, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die allgemeinen Dienststunden sind
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt (https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan/) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht (https://bauleitplanung.hessen.de).
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Golfanlage“
Bad Camberg, den 12.08.2024
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl
Bürgermeister