Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Kernstadt Bebauungsplan „Am Sträßchen“ Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Bebauungsplan wurde im zweistufigen Regelverfahren einschließlich der Erstellung eines Umweltberichts aufgestellt. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Änderungsbereich innerhalb angemessener Frist gegeben. Es wurde eine Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Der Bebauungsplan „Am Sträßchen" der Stadt Bad Camberg wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 u. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Camberg bekannt gemacht. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB und den im Rahmen der Planung erstellten Fachgutachten und Untersuchungen (Fachbeitrag Boden, Schalltechnische Stellungnahme, Umweltbericht, Verkehrsgutachten) wird vom heutigen Tage an in der Stadt Bad Camberg im Verwaltungsgebäude 3, Obertorstraße 10, Stadtbauamt, I. Stock, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 

Die allgemeinen Dienststunden sind: 

Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Bad Camberg (www.bad-camberg.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht. 

Die Kontaktdaten sind:

Telefon:                           06434 - 202 611

E-Mail:                            stadtbauamt@bad–camberg.de

Homepage:                     www.bad-camberg.de

Bzw.:   https://bauleitplanung.hessen.de

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die nachfolgenden Mängel der Bauleitplanung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind: 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. einer unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.

Die Regelung gemäß § 215 Abs. 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Es wird ferner gem. § 44 Abs. 5 BauGB auf folgendes hingewiesen, 

dass gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB: 

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

dass, gemäß § 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

1.  Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 1

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

 

2.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 2 und 3

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


3.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 4

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


4. Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches


Bad Camberg,  den 21.12.2024 

Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Daniel Rühl, Bürgermeister