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Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Kernstadt_Bebauungsplan Nr. C-105 „Zwischen Klopstock- und Eichendorffstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 05.11.2025 den Bebauungsplans Nr. C-105 „Zwischen Klopstock- und Eichendorffstraße“ gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, auf einer Teilfläche des Flurstückes 332, Flur 19 die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern zu schaffen. Durch die Vorgaben des Bebauungsplans soll gewährleistet werden, dass sich die geplanten Baukörper in die Umgebung einfügen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Änderungsbereich innerhalb angemessener Frist gegeben. Es wurde eine Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes C-105 „Zwischen Klopstock- und Eichendorffstraße" in der Kernstadt wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 u. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Camberg bekannt gemacht. Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird vom heutigen Tage an in der Stadt Bad Camberg im Verwaltungsgebäude 3, Obertorstraße 10, Stadtbauamt, I. Stock, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die allgemeinenen Dienststunden sind:
Dienstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr.
Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache:
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Bad Camberg (www.bad-camberg.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.
Die Kontaktdaten sind:
Telefon: 06434 - 202 611
E-Mail: stadtbauamt@bad–camberg.de
Homepage: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene/
Bzw.: https://bauleitplanung.hessen.de
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die nachfolgenden Mängel der Bauleitplanung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. einer unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
Die Regelung gemäß § 215 Abs. 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Es wird ferner gem. § 44 Abs. 5 BauGB auf folgendes hingewiesen
- dass, gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB:
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
- dass, gemäß § 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Anlage Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).

Auszug Liegenschaftskarte, Quelle: Geoportal Hessen, ohne Maßstab
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bad Camberg, 04.12.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl
Bürgermeister