AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Schwickershausen - Bebauungsplan „In der Hohl“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes „In der Hohl/Am Hartweg“ im Stadtteil Schwickershausen


Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Schwickershausen

Bebauungsplan „In der Hohl“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes „In der Hohl/Am Hartweg“ im Stadtteil Schwickershausen
Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Kurstadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 15.02.2023 sowie am 06.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Hohl“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung „In der Hohl / Am Hartweg“ im Stadtteil Schwickershausen beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungsplanes „In der Hohl / Am Hartweg“ durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand bereits vom 22.04.2025 bis 30.05.2025 statt.

Anlass und Ziel der Planung: Der Bedarf an Wohnraum und Eigentumsbauland in Bad Camberg und seinen Stadtteilen ist anhaltend hoch. Ziel der Planung ist es daher, am nordwestlichen Ortsrand von Schwickershausen eine Wohnnutzung zu etablieren. Gleichzeitig soll der Standort eines direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes zukunftssicher bewahrt werden. Um dies planungsrechtlich zu steuern, werden im Bebauungsplan ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) und ein Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) festgesetzt.

Änderung des Flächennutzungsplans: Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet „In der Hohl“ als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um das Wohngebiet zu ermöglichen, erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Bereich wird künftig als Wohnbaufläche und gemischte Baufläche dargestellt. Da sich aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben inzwischen neue Voraussetzungen ergeben haben, wird im Rahmen der hier vorliegenden Bauleitplanung eine bereits wirksam dargestellte Siedlungserweiterungsfläche („Am Hartweg“) am nordöstlichen Rand von Schwickershausen künftig als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Kompensation: Der Planung wird eine externe Kompensationsmaßnahme in der Gemarkung Oberselters zugeordnet. Die Lage des Plangebietes des Bebauungsplanes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Abb. 1 entnommen werden. Die Lage der Änderungsbereiche des Flächennutzungsplanes kann der Abb. 2 entnommen werden. Die Lage der Kompensationsfläche sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Abb. 3 entnommen werden.

Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung „In der Hohl/Am Hartweg“ und des Bebauungsplanes „In der Hohl“ liegen mit Begründungen, Umweltbericht (nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Fachbeiträgen und Gutachen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von 

Freitag, 30. Oktober 2026 bis einschließlich Freitag 04. Dezember 2026
(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 36 Tage)

öffentlich aus.

Die Planunterlagen mit Aussagen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:

- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ 
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
- https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan-im-verfahren/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de.

Die Unterlagen liegen im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus:

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg möglich.

Die allgemeinen Dienststunden der allgemeinen Verwaltung sind:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sind:
Telefon:                  Stadtbauamt                                        Telefon:       06434 – 202 611
E-Mail:                   stadtbauamt@bad-camberg.de            Homepage:  http://www.bad-camberg.de

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung:

  1. Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung (s.o.).


Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Kurstadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg eingesehen werden.

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung bestehend aus:

  • Plankarte Nr. 1 mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
  • Plankarte Nr. 2 Flächennutzungsplanänderung
  • Plankarte Nr. 3 Bestandsplan
  • Begründung und Umweltbericht
  • Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: siehe nachfolgend
  • Gutachten:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ingenieurbüro für Umweltplanung, 27.02.2025
  • Fachbeitrag Boden, Ingenieurbüro für Umweltplanung, 05.09.2025
  • Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten, Dr. Hug Geoconsult, 29.09.2025
  • Fachbeitrag: Erläuterung Entwässerung, Ingenieurgesellschaft Müller mbH, 21.07.2026


Umweltbezogene Informationen sind in den nachfolgend genannten Stellungnahmen (zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden. Die Aufzählung beinhaltet Schreiben sowohl zum Bebauungsplan wie auch zum Flächennutzungsplan. Aufgeführt sind nachfolgend unter den jeweiligen Themenkomplexen die Hinweisgeber der TöB und ihre Themen:

  • Fläche / Boden / Landschaft / Land- und Fortwirtschaft
  • Schreiben des Amt für Bodenmanagement: Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Bodenordnung.
  • Schreiben des RP Gießen: Hinweise zu Forstwirtschaft (nicht betroffen) und Landwirtschaft (Flächenverlust) sowie zur Berücksichtigung der Vorgaben der Oberen Landesplanungsbehörde werden gegeben.
  • Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Landwirtschaft: Hinweise zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen und Kompensationsmaßnahmen werden gegeben.
  • Kulturgüter / sonstige Sachgüter / Gesundheit
  • Schreiben des Landesamt für Denkmalpflege Hessen: Seitens der Belange des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege werden keine Bedenken vorgebracht.
  • Kreisausschuss Limburg-Weilburg: Gesundheitsamt: Es werden keine Bedenken geäußert. Hinweise zur landwirtschaftlichen Nutzung sowie zu Wasserversorgungsanlagen werden gegeben.
  • Immissionen / Emissionen
  • Schreiben des RP Gießen: hinsichtlich der Belange des Immissionsschutz werden keine Hinweise gegeben.
  • Flora / Fauna / Artenschutz / Naturschutz
  • Schreiben Kreisausschuss Limburg-Weilburg Naturschutz: Hinweise zum Artenschutz und zur Eingriffsbilanzierung werden gegeben. 
  • Schreiben des RP Gießen: Naturschutzgebiete sind nicht betroffen.
  • Wasserwirtschaft / Abwasser
  • Schreiben des RP Gießen: Hinweise zur Grundwasser/Wasserversorgung (entsprechende Arbeitshilfe), zum Hochwasserschutz (Informationsmaterialien), zur Planung der Abwasserableitung sowie zum Stand der Einträge (keine) in der Altflächendatei werden gegeben.
  • Bergaufsicht:
  • Schreiben des RP Gießen: Bergamt: Hinweis auf umgegangenen Bergbau außerhalb des Planungsbereiches.
  • Abfallwirtschaft:
  • Schreiben des RP Gießen: Es wird ein Hinweis auf Merkblätter gegeben.
  • Eingaben von Privat:
  • Es sind keine Stellungnahmen von privater Seite eingegangen.

 

Die Begründung enthält Angaben zu:

  • Standortwahl / Siedlungsentwicklung und Städtebaulichem Konzept und Grünordnung.
  • Immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und Verkehrstechnischer Erschließung, allgemeiner Verkehrsbelange.
  • Wasserwirtschaftlicher Belange, Altlasten und Altstandorten.
  • Ver- und Entsorgung sowie zu Belangen des Bergbaus und zum Denkmalschutz.

 

Der Umweltbericht trifft Aussagen zu verschiedenen Umweltbelangen und umweltrelevanten Auswirkungen der Planung sowie Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen hinsichtlich:

  • Dem Bedarf an Grund und Boden sowie natürlicher Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit / Funktion im Landschaftshaushalt.
  • Den Schutzgütern: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter, Anfälligkeit gegenüber Störfällen und behandelt die Themen Planungsalternativen und Monitoring.

 

Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass

  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Kommune wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB darauf hinzuweisen ist, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):

Die Kurstadt Bad Camberg verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Verarbeitung dient der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (gemeindliche Planungshoheit), gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit § 3 BauGB und den landesrechtlichen Datenschutzvorschriften.

Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

Die Stellungnahmen werden den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung (Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB) vorgelegt. Hierbei werden die Daten in der Regel anonymisiert, es sei denn, die Identität ist für die Abwägung zwingend erforderlich. Weitere Empfänger können von der Stadt beauftragte Planungsbüros sowie im Rahmen des Verfahrens zu beteiligende Behörden und Träger öffentlicher Belange sein. Zudem werden persönlichen Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.

Betroffene Personen haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO). Zudem besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).

Es besteht darüber hinaus das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde: Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Magistrat der Kurstadt Bad Camberg, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg.

Abb. 1: Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan „In der Hohl“ (ohne Maßstab).

Der Geltungsbereich in der Gemarkung Schwickershausen umfasst folgende Flurstücke:
Flur 1: Flurstücke Nr.: 114 tlw.; 119/1; 120/1; 167/40 tlw.;
Flur 2; Flurstücke Nr.: 54/1; 54/2 tlw., 66; 70/1 tlw., 70/2; Verkehrsflächen: 55 tlw.; 67 tlw.; 68 tlw.; 71 tlw.,

Abb. 2: Plangebietsabgrenzung Flächennutzungsplanänderung „In der Hohl / Am Hartweg“ (ohne Maßstab).

 

Abb. 3: Plangebietsabgrenzung Kompensationsfläche Teilgeltungsbereich 2 (ohne Maßstab).

Der Geltungsbereich in der Gemarkung Oberselters umfasst folgende Flurstücke:
Flur 9: Flurstücke 141 tlw., 142 tlw., 143 tlw., 144 tlw., 145/2 tlw., 146 tlw.,

Abb. 4: Ausschnitt aus der Topographischen Karte zur Übersicht zum B-Plan „In der Hohl (ohne Maßstab)

 

Abb. 5: Ausschnitt aus der Topograph. Karte zur Übersicht zur FNP-Änderung „In der Hohl / Am Hartweg“ (ohne Maßstab)

 

Abb. 6: Ausschnitt aus der Topograph. Karte zur Übersicht zur Kompensationsfläche Teilgeltungsbereich 2“ (ohne Maßstab)

 

 

Bad Camberg, den 29.10.2026
Der Magistrat der Kurstadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister


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