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Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Kurstadt Bad Camberg -
Bauleitplanung „Pfarrer-Neubig-Straße“, Stadtteil Würges
Aufstellung des Bebauungsplans „Pfarrer-Neubig-Straße“ im Stadtteil Würges
Parallele Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrer-Neubig-Straße“ im Stadtteil Würges
Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Kurstadt Bad Camberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrer-Neubig-Straße“ im Stadtteil Würges beschlossen.
Das Regierungspräsidium Gießen hat die von der Stadtverordnetenversammlung der Kurstadt Bad Camberg am 25.06.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Pfarrer-Neubig-Straße“ mit Schreiben vom 12.08.2026 gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“ wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht sowie der Zusammenfassenden Erklärung gem. § 6a Abs. 2 BauGB über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, werden während der nachfolgenden allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude 3, Obertorstraße 10, 1. Stock in Bad Camberg, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die allgemeinen Dienststunden sind:
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Eine Einsichtnahme ist auch außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die zeitliche Dauer der Auslegung ist nicht begrenzt.
Kontaktdaten:
Telefon: 06434 - 202 611
E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de
Die Planunterlagen werden ergänzend im Internet auf der Internetseite der Kurstadt Bad Camberg eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.
Die Planunterlagen können über die Internetseite der Kurstadt Bad Camberg unter: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan/ sowie über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wurden. Satz 1 gilt entsprechend,
wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Plangebietsabgrenzung der Flächennutzungsplanänderung „Pfarrer-Neubig-Straße“ (ohne Maßstab).

Die Abgrenzung ist nicht rechtsverbindlich, sie kennzeichnet nur die Lage des räumlichen Geltungsbereichs.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Flächennutzungsplanänderungen mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung der Kurstadt Bad Camberg übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Bad Camberg, den 20.08.2026
Der Magistrat der Kurstadt Bad Camberg
Daniel Rühl, Bürgermeister
Pressekontakt
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