Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bebauungsplan „Am Sträßchen“ in der Kernstadt
hier: Erneute Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB-1


2.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 2 und 3 Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


3.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 4 Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


4. Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab) Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


Bad Camberg, den 16.07.2024

 

Magistrat der Stadt Bad Camberg

 

Daniel Rühl, Bürgermeister