Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Kurstadt Bad Camberg, Stadtteil Oberselters - 
Bebauungsplan „Im Geisenstück“


Hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Kurstadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Geisenstück“, Stadtteil Oberselters, beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 17.01.2025 bis 28.02.2025 statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 05.01.2026 bis 09.02.2026 statt. 

Am südlichen Ortsrand des Stadtteils Oberselters (Kurstadt Bad Camberg) soll ein Bebauungsplan mit der Zielsetzung der Schaffung von Wohnbauflächen aufgestellt werden. Diese Ausweisung soll den bestehenden Bedarf an Bauflächen für die Bevölkerung von Bad Camberg und insbesondere Oberselters abdecken. 

Die Bereitstellung eines Angebots an bezahlbarem Wohnraum durch die Zulässigkeit entsprechender Bebauungsmöglichkeiten (Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung) berücksichtigt insbesondere auch die Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB. 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Kurstadt Bad Camberg ist der Bereich als Siedlungserweiterungsfläche „Wohnbaufläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Gegenstand der Änderung im Rahmen der erneuten Offenlage ist eine Verlegung der Rigolenrückhaltung von Oberflächenwasser in Verbindung mit der Ausweisung von öffentlichen Parkplätzen sowie der Erhalt des bestehenden Spielplatzes (außerhalb des Geltungsbereichs der vorliegenden Planung) zugunsten der Entwicklung von Baufläche am vorherigen geplanten Spielplatzstandort. 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht des Bebauungsplanes und die, der Stadt sonst vorliegenden, umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom 

Montag, 10. August 2026 bis einschließlich Freitag 11. September 2026
(Dauer der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung: 33 Tage) 

öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahmen zur erneuten Offenlage auf die geänderten Teile der Planunterlagen beschränken sollen (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die Planunterlagen mit Aussagen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (erneute Offenlage des Bebauungsplanes) sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:

-   https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ 
-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
-   Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die Unterlagen liegen im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus:

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg möglich.

Die allgemeinen Dienststunden der allgemeinen Verwaltung sind:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

Kontaktdaten sind:
Telefon:                      Stadtbauamt                                           Telefon:        06434 – 202 611
E-Mail:                       stadtbauamt@bad-camberg.de              Homepage:  http://www.bad-camberg.de

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. 

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan:
1.   Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
2.   Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
3.   Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
4.   Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung (s.o.).

Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Kurstadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kurstadt Bad Camberg eingesehen werden. 

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist. 

Die Lage des Plangebietes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann den Anlagen entnommen werden.

Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan bestehend aus:

  • Plankarte Nr. 1 mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Bebauungsplan),
  • Plankarte Nr. 2 (Bestandsplan),
  • Begründung und Umweltbericht,
  • Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: siehe nachfolgend,
  • Rückläufe privater umweltbezogener Stellungnahmen: siehe nachfolgend,
  • Gutachten:

-  Verkehrsuntersuchung, vorgelegt am 12.12.2025 durch ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH Darmstadt,
-  Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten, vorgelegt am 08.10.2025 durch Dr. Hug, Geoconsult,
-  Fachbeitrag Wasserwirtschaft, erstellt durch Ingenieurgesellschaft Müller mbH, vorgelegt am 17.06.2026,
- Fachbeitrag zur Ermittlung der schutzgutbezogenen Kompensation des Schutzguts Boden, erstellt durch Ingenieurbüro IBU, Stand 03.07.2026,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, erstellt durch Ingenieurbüro IBU, Stand 17.11.2025.

Umweltbezogene Informationen sind in den nachfolgend genannten Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden. Die Aufzählung beinhaltet Schreiben sowohl zum Bebauungsplan wie auch zum Flächennutzungsplan. Aufgeführt sind unter den jeweiligen Themenkomplexen die Hinweisgeber und ihre Themen:

  • Fläche / Boden / Landschaft / Land- und Forstwirtschaft

- Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg, FD Landwirtschaft zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zur Kompensation.

  • Kulturgüter / sonstige Sachgüter

- Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg, FD Denkmalschutz zu archäologischen Fundstellen und Geomagnetik.
- Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg, FD Bauaufsicht mit Hinweisen zu Bodendenkmälern und Geomagnetik.

  • Immissionen / Emissionen

- Schreiben der Deutschen Bahn AG: Hinweise, dass durch den Bahnbetrieb und Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen (Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug Abriebe etc.) entstehen, die auf Bebauung einwirken könnten.

  • Flora / Fauna / Artenschutz / Naturschutz

- Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg FD Naturschutz: Hinweise zum Ökokonto.

  • Wasserwirtschaft / Abwasser / Altlasten

-Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg FD Gesundheitsamt: Hinweise zum angrenzenden Wasserschutzgebiet.

  • Sonstiges
    - Keine umweltbezogenen Hinweise von der Telekom,
    - Keine umweltbezogenen Hinweise zur Gefahrenabwehr/Brandschutz,
    -Keine umweltbezogenen Hinweise durch den Straßenbaulastträger der Kreisstraßen.

Übergeordnete Planungen / Grundsatzangelegenheiten
- Sammelschreiben des RP Gießen: hinsichtlich
    - Obere Landesplanungsbehörde: Planung ist als an die Ziele der Raumordnung angepasst beurteilt.
    - Wasserwirtschaftlichen Belangen (Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Abwasserableitung, Hochwasserschutz).
    - Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) und vorsorgender Bodenschutz (schutzgutbezogene Kompensation).
    - Abfallentsorgungsanlagen sind nicht betroffen, Hinweise zum Umgang bei Bau-, Abriss- und Erdarbeiten und zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.
    - Immissionsschutz: keine Konflikte.
    - Bergbau: Hinweis auf ein erloschenes Bergwerksfeld außerhalb des Plangebietes.
    - Landwirtschaft/Forst/Naturschutz: Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen; forstliche Belange und naturschutzrechtliche Schutzgebiete sind nicht betroffen.
    - Ein Verdacht auf Kampfmittel liegt nicht vor.
- Schreiben des Kreisausschusses Limburg-Weilburg FD Grundsatzangelegenheiten: Hinweise hinsichtlich der Jugendhilfeplanung (Betreuungsplätze Kindergarten).

  • Eingaben von Privat:
    - Hinweise zu örtlichen Gegebenheiten: Hausnummern, Kinderbetreuung, soziale Aspekte.
    - Hinweise zur Verkehrssituation / Verkehrsaufkommen und -abwicklung.
    - Hinweise zur geplanten Regenrückhaltung und Trafostation.
    - Hinweise zu einem Wendehammer im Bestand.
    - Hinweise zum überplanten und neu ausgewiesenen Spielplatz, auch in Verbindung mit bestehendem Gehölzbestand und Fauna und Flora sowie Kleinklima.

Die Begründung enthält Angaben zu:

  • Standortwahl / Siedlungsentwicklung / städtebaulichem Konzept und Grünordnung.
  • Immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen und verkehrstechnischer Erschließung sowie allgemeiner Verkehrsbelange.
  • Wasserwirtschaftlicher Belange sowie Altlasten und Altstandorten.
  • Ver- und Entsorgung sowie Belangen des Bergbaus und zu Archäologischen Belangen und dem Denkmalschutz.

Der Umweltbericht enthält Aussagen zu verschiedenen Umweltbelangen und ermittelt und bewertet umweltrelevante Auswirkungen der Planung zu:

  • Dem Bedarf an Grund und Boden sowie natürliche Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit / Funktion im Landschaftshaushalt.
  • Den Schutzgütern: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Prognosen.
  • Planungsalternativen und Monitoring.


Hinweise
: Es wird darauf hingewiesen, dass 

  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Informationen zur Datenverarbeitung
in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Im Rahmen der Abgabe verarbeitet die Kommune personenbezogene Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden persönliche Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren. 

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig. 

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, eine Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Sollte eine betroffene Person der Meinung sein, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Anlagen:
1. Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).
Die Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. Der Geltungsbereich in der Gemarkung Oberselters, Flur 9 umfasst folgende Flurstücke Nr.: 138 tlw., 140/1, 141 tlw., 142 tlw., 143 tlw., 144 tlw., 146 tlw., 147/1, 148/1 sowie die Verkehrsparzellen: 136/2 tlw.; 145/2 tlw., 335 tlw., 358 tlw. und 368 tlw.






2.  Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick (ohne Maßstab).
Die Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches im Raum.








Bad Camberg, den 06.08.2026
Der Magistrat der Kurstadt Bad Camberg 

Daniel Rühl, Bürgermeister

Pressekontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.