Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023


Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: 

Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt erteilt: 

  1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von max.  1.060.000,00 Euro (in Worten: eine Million sechzigtausend Euro) wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt. 
  2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen ( Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen ) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max.  729.544,00 Euro (in Worten: siebenhundertneunundzwanzigtausendfünfhundertvierundvierzig) wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt. 
  3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von maximal 4.500.000,00 Euro (in Worten: vier Millionen fünfhunderttausen Euro ) wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.

 

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg 2023 

Der nachstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:  

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Camberg für das Wirt- schaftsjahr 2023 wird wie folgt erteilt:  

  1. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 14. Dezember 2022 beschlossenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für die Stadtwerke Bad Camberg (im Gesamt-Vermögensplan – Wasser und Abwasser) von maximal 3.000.000,00 Euro (in Worten: drei Millionen Euro) wird gemäß § 115 in Verbindung mit § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt.
  2. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 14. Dezember 2022 beschlossenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite für die Stadtwerke Bad Camberg von maximal 650.000,00 Euro (in Worten: sechshundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Hessische Gemeindeordnung (HGO) genehmigt. 

Limburg, den 06.03.2023 

gez. Michael Köberle, Landrat 


Öffentliche Auslegung 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 

20. März 2023 bis 29. März 2023 

im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203 während den Dienststunden

Montag bis Mittwoch

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

15:30

Uhr

 

Donnerstag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

und

 

 

14:00

Uhr

bis

18.00

Uhr

 

Freitag

von

08.30

Uhr

bis

12.00

Uhr

 

öffentlich aus.

Bad Camberg, 08.03.2023

Der Magistrat der

Stadt Bad Camberg

gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023          

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015, berichtigt am 22. April 2015 (GVBI. I S. 158/188) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 14.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt:

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

35.769.919 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

36.536.382 €

mit einem Saldo von

-766.463 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.000.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

3.000.000 €

mit einem Überschuss von

2.233.537 €

im Finanzhaushalt:

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

1.124.031 €

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.247.822 €

Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf

5.012.990 €

mit einem Saldo von

-765.168 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

729.544 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

1.088.407 €

mit einem Saldo von

-358.863 €

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

0 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 729.544 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.060.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A ) auf

400 v.H.

 

b) für Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.

Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung ihre Gültigkeit. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Bad Camberg, den 14.12.2022      

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister