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Bestellung einer besonderen Wahlleitung gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes wird mit sofortiger Wirkung
Frau Sandra Hübner
zur besonderen stellvertretenden Wahlleitung bestellt.
Die Bestellungen gelten bis zu ihrem Widerruf.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes werden die bisherigen Bestellungen
widerrufen.
Bad Camberg, den 07.08.2025
Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister