Bestellung einer besonderen Wahlleitung gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)


Gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes wird mit sofortiger Wirkung

Frau Sandra Hübner

zur besonderen stellvertretenden Wahlleitung bestellt.


Die Bestellungen gelten bis zu ihrem Widerruf.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes werden die bisherigen Bestellungen

widerrufen.


Bad Camberg, den 07.08.2025
Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister