Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Camberg


Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken

2. Feststellung der Anwesenheit

3. Grußworte der Gäste

4. Bericht Stadtbrandinspektor und Fachbereiche

5. Verleihung der Anerkennungsprämien

6. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis Freitag, dem 17. April 2026 schriftlich dem Stadtbrandinspektor Rudolf Meuth vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Jahreshauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen anwesend ist.

Bad Camberg, den 09.04.2026

gez. Rudolf Meuth
Stadtbrandinspektor