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Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Camberg
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken
2. Feststellung der Anwesenheit
3. Grußworte der Gäste
4. Bericht Stadtbrandinspektor und Fachbereiche
5. Verleihung der Anerkennungsprämien
6. Verschiedenes
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis Freitag, dem 17. April 2026 schriftlich dem Stadtbrandinspektor Rudolf Meuth vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Jahreshauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen anwesend ist.
Bad Camberg, den 09.04.2026
gez. Rudolf Meuth
Stadtbrandinspektor