Rathaus der Stadt Bad Camberg

Grabmalprüfung für das Jahr 2022


Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Bad Camberg gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den städtischen Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

Am 22.03.2022 wurden die Grabmale wieder durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft von 300 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.


65520 Bad Camberg, 30.03.2022

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez.

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister