Rathaus der Stadt Bad Camberg

Weitergabe von Daten – Ihr Widerspruchsrecht


Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) wird auf die Möglichkeit hingewiesen,    Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können.

Dieses Recht haben Betroffene in nachfolgenden Fällen:

A)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

B)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V. mit § 42    Abs. 2 BMG widersprechen.

C)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung  gemäß  § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E)    Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten kann beim Bürgerbüro der Stadt Bad Camberg, Chambray-lés-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg erhoben werden.

Bad Camberg, den  09.12.2021

gez.

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister