Rathaus der Stadt Bad Camberg

Clever vererben


Die Zuhörer werden dann über die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments, eines vom Notar beurkundeten Testaments und eines Erbvertrages ausführlich informiert. Da Ehegatten und Abkömmlinge nicht völlig enterbt werden können, sondern ihnen ein sogenannter Pflichtteilsanspruch zusteht, werden die Pflichtteilsprobleme umfassend dargelegt. Was die Formulierung von letztwilligen Verfügungen angeht, so kann zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten gewählt werden, um insbesondere Streit zwischen den Erben zu verhindern. Es werden darüber hinaus auch erbschaftssteuerliche Aspekte behandelt. Die Anmeldung erfolgt über die Stadtjugend- und Seniorenpflege der Stadt Bad Camberg unter der Rufnummer 06434/202-141 oder per Email unter stadtjugendpflege@bad-camberg.de.