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Finanzen und Haushalt
Finanzen und Haushalt

Der Haushaltsplan bildet alle finanzwirtschaftlichen Vorgänge unserer Stadt in Daten und Fakten ab und ermöglicht den Einwohnerinnen und Einwohnern, aber auch allen anderen Interessierten die Einsicht in die städtische Haushaltswirtschaft.
Der jährlich zu erstellende Haushalt beinhaltet alle für ein Kalender- / Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge und zu leistenden Aufwendungen. Den durch die Stadtverordneten-versammlung vorgegebenen finanz- und gesellschaftspolitischen, aber auch finanzwirtschaftlichen Zielvorgaben wird damit Rechnung getragen. Gleichzeitig begrenzt der Haushaltsplan den Handlungsspielraum der Stadtverwaltung.
Weiterer wichtiger Bestandteil des Haushaltsplanes ist der Stellenplan, der Auskunft über die in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter*Innen gibt.
Grundsteuer
Das aktuelle Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wurde am 10.4.2018 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Bisher berechnete sich die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren. Bindende Grundlage war der Einheitswert, den die Finanzämter für das jeweilige Grundstück gesondert feststellten. Der Einheitswert wurde mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Auf den so berechneten Steuermessbetrag wendete die Gemeinde, in deren Bereich das Grundstück lag, ihren Hebesatz an.
Künftig muss die Berechnung der Grundsteuer auf einem anderen Modell erfolgen. In Hessen soll hierzu das sogenannte Fläche-Faktor-Verfahren zur Anwendung kommen. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der folgenden Internetseite: https://grundsteuer.de/bundesland/hessen
Wichtige Eckdaten der Haushaltssatzung sind die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer.
Hier die aktuellen Hebesätze in der Stadt Bad Camberg:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A ): 400 v.H.
b) für Grundstücke ( Grundsteuer B ): 400 v.H.
2. Gewerbesteuer: 400 v.H.
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