Baugrundstück Kapellenstraße

Verkaufsangebot der Stadt Bad Camberg

Grundstück in der Kernstadt zur Bebauung

Die Stadt Bad Camberg ist mit rund 14.500 Einwohner die zweitgrößte Stadt des Landkreises Limburg-Weilburg. Sie liegt verkehrstechnisch günstig mit direktem Anschluss an die Bundesautobahn A3. Die Nähe zum wirtschaftsstarken Rhein-Main-Gebiet sowie zum internationalen Flughafen Frankfurt am Main macht den Standort besonders attraktiv – sowohl für Berufspendler als auch für Unternehmen. Eine bestehende Bahnanbindung sorgt für eine komfortable Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zusätzlich befindet sich derzeit eine Ortsumgehung im Bau, die künftig für eine spürbare Entlastung des innerörtlichen Verkehrs und eine noch bessere Anbindung sorgen wird.


Zum Verkauf steht ein erschlossenes Grundstück in bester Bad Camberger Lage mit hervorragenden Entwicklungsmöglichkeiten für ein modernes Wohnquartier mit hoher Lebensqualität. Die Fläche bietet ideale Voraussetzungen für vielfältige Wohnformen – denkbar sind Angebote für junge Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen – und ermöglicht bezahlbares Wohnen in attraktiver Lage.

Eine öffentliche Wegeverbindung lässt sich auf dem Gelände hervorragend realisieren und stärkt die Anbindung an das bestehende Umfeld.


Die Grundstücksgröße erlaubt eine flexible Planung – und bietet die Möglichkeit Eigentums- und Mietwohnungen mit integrierten kleineren Gewerbeeinheiten zu kombinieren, optimal für eine lebendige Durchmischung und hohe Aufenthaltsqualität – auch auf den Freiflächen. 

Ein ideales Grundstück für Projektentwickler, die zukunftsorientiertes und inklusives Wohnen gestalten möchten. 

Grundstück: Flur 43, Flurstück 204/5, 204/6, 205/0, 

Grundstücksgröße: ca. 5.570 m² 

Kaufpreis: 360,00 €/m² 

Lage:

Das unbebaute Grundstück liegt zwischen Kapellenstraße und Blumenweg in 65520 Bad Camberg und befindet sich fußläufig zur historischen Altstadt und nördlich zum Kurpark. 


Baurecht:

Für das Grundstück besteht derzeit keine rechtsverbindliche Bauleitplanung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Die Stadt Bad Camberg steht einer qualitätsvollen baulichen Entwicklung grundsätzlich offen gegenüber und zeigt besonderes Interesse an Vorhaben, die über die bestehende Umgebungsbebauung hinausgehen und zur städtebaulichen Aufwertung beitragen. Investoren, Projektentwickler und Bauherren sind eingeladen, ihre Konzepte frühzeitig mit der Stadt abzustimmen. Im Rahmen der geltenden rechtlichen Möglichkeiten unterstützt die Stadt aktiv die Schaffung von Baurecht und begleitet den Entwicklungsprozess konstruktiv.

Erschließung:

Voll erschlossenes Grundstück mit Anschluss an das öffentliche Straßennetz, Anschluss an die Stromversorgung und vorhandenen Wasser- und Kanalübergabepunkten. 

Besonderheit:

Angrenzend befindet sich ein Auslasskanal der Stadtwerke. Dieser Kanal ist für die öffentliche Infrastruktur von Bedeutung. Ein entsprechendes Leitungsrecht wird im Grundbuch eingetragen, um die dauerhafte Zugänglichkeit und Wartung sicherzustellen. Das Leitungsrecht betrifft ausschließlich den Kanalbereich und hat keinen Einfluss auf die Bebauungsmöglichkeiten des übrigen Grundstücks. 

Kostenregelung:

Der Erwerber hat alle Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung (Notarkosten, Grunderwerbssteuer, usw.) zu tragen. Es handelt sich nicht um eine maklergebundene Verkaufsausschreibung, somit müssen keine Maklerkosten entrichtet werden. 

Ansprechpartner:

Verkauf/Kaufvertragsabschluss Frau Buchholz-Flor,

E-Mail: liegenschsaftsamt@bad-camberg.de 

Planungsrecht Frau Agnieszka Lerke,

E-Mail: stadtbauamt@bad-camberg.de