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Bebauungspläne
Bebauungspläne
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
• zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
• zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
• zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
• zur überbaubaren Grundstücksfläche,
• zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Bevor ein Bebauungsplan Rechtskraft erlangen kann, sind eine ganze Reihe von Verfahrensschritten notwendig. Neben ausführlichen Beratungen in den kommunalen Gremien sind sowohl die Öffentlichkeit als auch weitere Fachbehörden am Verfahren zu beteiligen.
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Bebauungspläne können sich im Einzelfall überschneiden bzw. wurden bereits teilweise geändert. Für weitere Informationen zum Thema "Bebauungspläne" steht das Stadtbauamt der Stadt Bad Camberg gerne zur Verfügung und Bauinteressenten werden hier zu baurechtlichen Fragestellungen beraten.
Die Auswahl der Bebauungspläne über die Verlinkungen zu den einzelnen Stadtteilen steht Ihnen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.