Kurbeitrag

Kurbeitrag in Bad Camberg

Gemeinsam für eine attraktive Kur- und Gesundheitsstadt

Als Hessens ältestes Kneipp-Heilbad bietet Bad Camberg seinen Gästen und Einwohnerinnen und Einwohnern ein umfangreiches Angebot rund um Gesundheit, Erholung und Freizeit. Damit die hohe Qualität der Kur- und Freizeiteinrichtungen langfristig erhalten und weiterentwickelt werden kann, erhebt die Stadt Bad Camberg einen Kurbeitrag.

Warum wurde die Kurbeitragssatzung neu gefasst?

Die Kurbeitragssatzung wurde grundlegend überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Grundlage hierfür war eine Mustersatzung des Hessischen Heilbäderverbandes, die unter Mitwirkung des Hessischen Städtetages erarbeitet wurde.

Neben der rechtlichen Aktualisierung berücksichtigt die neue Satzung auch die Weiterentwicklung des Kur- und Gesundheitsangebots in Bad Camberg. In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich in die Kurinfrastruktur investiert und das Angebot für Gäste und Einheimische erweitert. Mit der Neufassung werden die Kurbeiträge an das Niveau vergleichbarer Heilbäder angepasst.

Wofür wird der Kurbeitrag verwendet?

Die Einnahmen aus dem Kurbeitrag fließen ausschließlich in den Erhalt und die Weiterentwicklung der touristischen und kurbezogenen Infrastruktur. Hierzu zählen unter anderem:

  • die Pflege des Kurparks und der Parkanlagen,
  • Kneippanlagen und Wassertretbecken,
  • Wander- und Spazierwege,
  • Gesundheits- und Kulturveranstaltungen,
  • touristische Serviceangebote sowie
  • weitere öffentliche Kur- und Freizeiteinrichtungen.

Von diesen Angeboten profitieren Gäste ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger Bad Cambergs.

Einwohnerkurkarte

Mit der Neufassung der Satzung wurde erstmals eine Einwohnerkurkarte eingeführt. Sie ermöglicht den Bad Camberger Bürgerinnen und Bürgern, die gleichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen wie Kurgäste.

Die Einwohnerkurkarte wird gegen einen pauschalen Jahresbeitrag ausgegeben und bietet unter anderem Ermäßigungen auf:

  • Veranstaltungen im städtischen Kurprogramm,
  • den Eintritt ins Hallenbad sowie nach Wiedereröffnung auch ins Freibad,
  • Stadtführungen,
  • Minigolf und
  • weitere touristische Angebote.

Die Nutzung der öffentlichen Kuranlagen – wie beispielsweise des Kurparks oder der Kneippanlagen – bleibt selbstverständlich auch weiterhin frei zugänglich. Eine Einzäunung oder Zugangsbeschränkung, wie sie in manchen Kurorten besteht, ist in Bad Camberg nicht vorgesehen.

Wer ist kurbeitragspflichtig?

Kurbeitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die sich in Bad Camberg aufhalten und die Möglichkeit haben, die Kur- und Freizeiteinrichtungen zu nutzen.

Mit der Neufassung der Satzung gilt dies künftig auch für:

  • Gäste mit einem Aufenthalt von bis zu drei Tagen sowie
  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Bad Camberg aufhalten.

Da auch diese Personengruppen die vorhandene Infrastruktur und die Angebote nutzen können, leisten sie künftig ebenfalls einen Beitrag zu deren Finanzierung.

Höhe des Kurbeitrags

Die aktuellen Kurbeiträge betragen:

  • Hauptkurkarte: 2,50 Euro pro Person und Übernachtung
  • Beikarte: 1,50 Euro pro Person und Übernachtung

Die Erhebung erfolgt in der Regel über den jeweiligen Beherbergungsbetrieb.

Weitere Informationen

Die vollständige Kurbeitragssatzung mit allen Regelungen zu Beitragspflicht, Befreiungen und Ermäßigungen finden Sie anbei.

Bei Fragen steht Ihnen das Team von Bad Camberg Marketing gerne zur Verfügung.