Rathaus der Stadt Bad Camberg

Land empfiehlt der Stadt Bad Camberg aufkommensneutrale Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025


Vor diesem Hintergrund wurde die Grundsteuer in den letzten Jahren reformiert und gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Diese Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral ausgestaltet sein. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. Die bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuerreform für jeden einzelnen Steuerpflichtigen auch belastungsneutral ausfallen muss.

Um diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten, hat die Hessische Steuerverwaltung allen hessischen Städten und Gemeinden dieser Tage die aufkommensneutralen Hebesätze mitgeteilt. Die Mitteilung hat empfehlenden Charakter, da die gemeindliche Hebesatzautonomie hiervon unberührt bleibt. Wie die Stadt Bad Camberg nun mitteilt, hat die Hessische Steuerverwaltung der Kurstadt für das Jahr 2025 zur Erreichung der Aufkommensneutralität einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 348,27 Prozent und für die Grundsteuer B in Höhe von 328,73 Prozent (bislang jeweils 400 Prozent) empfohlen.

Bürgermeister Daniel Rühl erklärte zu den entsprechenden Auswirkungen und dem weiteren Verfahren in Bad Camberg: „Die logische und für die Stadt Bad Camberg nicht zu ändernde Konsequenz aus der Grundsteuerreform des Landes ist, dass es in unserer Stadt Steuerpflichtige geben wird, die eine höhere Grundsteuer zahlen werden und dass es auf der anderen Seite Steuerpflichtige geben wird, die eine niedrigere Grundsteuer entrichten müssen. Mit dieser Reform war jedoch stets das politische Versprechen der sogenannten Aufkommensneutralität verbunden. Dieses möchte ich einhalten und beabsichtige daher, sofern sich in den kommenden Monaten keine dramatischen Steuereinbrüche einstellen, den städtischen Gremien für das Jahr 2025 den Vorschlag zu unterbreiten,  den Hebesatzempfehlungen des Landes Hessen für die Grundsteuer A und B zu folgen und diese zu beschließen. Diese Hebesätze stellen nämlich sicher, dass sich das Grundsteueraufkommen für die Stadt Bad Camberg aufgrund der Reform gegenüber dem Vorjahr nicht erhöhen wird.“

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