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SICHERHEIT
Grillen und offenes Feuer im Gebiet der Kurstadt Bad Camberg verboten
Mit dieser soll der konkreten Gefahr, dass durch das Grillen oder durch offenes Feuer ein Brand ausgelöst werden kann, entgegengewirkt werden. Somit ist von sofort an in allen öffentlichen Anlagen und Einrichtungen sowie auf allen sonstigen öffentlichen Flächen der Kurstadt Bad Camberg - u.a. auch auf Grillplätzen -, das Grillen und offenes Feuer verboten! Diese Maßnahme gilt bis auf Weiters.
Offenes Feuer umfasst auch das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohlen für Wasserpfeifen sowie alle Handlungen, die Brände auslösen können (z.B. das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln oder das Abbrennen von Unkraut).
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden.
Die Kurstadt empfiehlt, auch auf privaten Grundstücken auf offenes Feuer zu verzichten.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier
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