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INFO
Public Viewings für Fußball-Weltmeisterschaft müssen beantragt werden
Für den Zeitraum der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft der Männer erweitert die Verordnung den Spielraum für die Behörden vor Ort. Die Durchführung der öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien kann nunmehr auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr rechtskonform ermöglicht werden. Andernfalls könnten bei "Public-Viewing"-Veranstaltungen die für die Nachtstunden geltenden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Die Immissionsschutzbehörde muss auch weiterhin im Einzelfall abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. So müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.
Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde (Gruppenspiele), als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden. Da die Ausrichter von "Public-Viewing"-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, wird diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie gilt für die gesamte Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 (11. Juni bis 19. Juli 2026).
Der Veranstalter muss möglichst frühzeitig bei der Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung einen formlosen Antrag stellen. Das Antragsformular sowie weitere Hinweise finden sich auf dieser Website. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag soll dann per Mail an Immissionsschutz@limburg-weilburg.de geschickt werden.
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