Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich „Bahnhofstraße 39 und 41“


Die Stadtverordnetenversammlung Bad Camberg hat in Ihrer Sitzung am 15.07.2021 den Aufstellungsbeschluss zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahnhofstraße 39 und 41“ beschlossen.  

Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. 

Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es soll durch die Bauleitplanung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB „einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden". 

Die Lahn-Immobilien TO GmbH beabsichtigt in der Stadt Bad Camberg, Kernstadt im Bereich der Bahnhofstraße eine Mehrfamilienhausbebauung mit kleineren Gewerbeeinheiten mit Hinterliegerbebauung zu entwickeln. Der Bereich der avisierten Fläche ist zurzeit als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Anhand der hier vorgelegten Bauleitplanung soll erreicht werden, den Standort städtebaulich zu ordnen und durch bauleitplanerische Mittel eine sinnvolle Bebaubarkeit zu ermöglichen, indem die hier bestehenden innerstädtischen Flächenpotenziale und Ressourcen effizient und nachhaltig genutzt werden. 

Im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen Planung soll im Zuge einer Nachverdichtung ein Mischgebiet ausgewiesen werden, welches die Möglichkeit zur Bebauung zu Wohnzwecken auch durch Mehrfamilienhäuser und nicht störendem Gewerbe bietet. Der Geltungsbereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Camberg als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben.

Dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung, die Angaben über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung enthält, in der Zeit vom 

15. März 2023 bis einschließlich 18. April 2023 

unter Beachtung der Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20.05.2020 hinsichtlich der aktuellen Corona-Pandemie und der Osterfeiertage über einen Zeitraum von 35 Tagen während der allgemeinen Dienststunden

 

Dienstag von             08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

im Bauamt der Stadtverwaltung, Obertorstraße 10 in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Die Planunterlagen sind ebenso einsehbar innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg:

https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/badcamberg/

sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist: vom unter folgendem Link einsehbar: https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ 

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die ggf. aktuell geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. 

Kontaktdaten sind:

Telefon:06434 -Durchwahl: 202 611

E-Mail: Stadtbauamt@bad–camberg.de

Homepage:http://www.bad-camberg.de

zentrales Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Zum Bebauungsplan können während der oben genannten Auslegungsfrist Anregungen mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über vorgebrachte Anregungen und Hinweise wird der Magistrat der Stadt Bad Camberg entscheiden.  

Es wird das beschleunigte Verfahren nach den Vorschriften des § 13 a BauGB angewendet. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 

Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da durch die Planung 

  • kein Vorhaben vorbereitet oder begründet wird, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt;
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen;
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind,
  • und der Schwellenwert von 20.000 m² Grundfläche unter Beachtung vom Kumulation durch die Änderung nicht überschritten wird. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werde können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten werden von der Auslegung benachrichtigt.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

  1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich

"Bahnhofstraße 39 und 41“, Kernstadt (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.












2. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches, (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.









Bad Camberg, den 01.03.2023 

Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Jens- Peter Vogel, Bürgermeister