Rathaus der Stadt Bad Camberg

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat am 6. April 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. C 105 „Zwischen Klopstock- und Eichendorffstraße“ im Stadtteil Bad Camberg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, auf einer Teilfläche des Flurstückes 332, Flur 19 die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung zweier Zweifamilienhäusern zu schaffen. Durch die Vorgaben des Bebauungsplans soll gewährleistet werden, dass sich die geplanten Baukörper in die Umgebung einfügen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert ist. Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Die Öffentlichkeit kann sich vom 23.01.2023 - 27.02.2023 einschließlich

im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg während der allgemeinen Dienststunden gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren:

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Während dieser Frist besteht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06434-202611 die Möglichkeit zur Unterrichtung und Erörterung. Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch an magistrat@bad-camberg.de oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Die Planunterlagen können auch eingesehen und heruntergeladen werden unter https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de

Weitere Hinweise:

Die elektronisch bereitgestellten Unterlagen sind von der Stadt Bad Camberg sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Bad Camberg bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 332 in der Flur 19 der Gemarkung Bad Camberg:








Auszug Liegenschaftskarte, Quelle: Geoportal Hessen, ohne Maßstab

Bad Camberg, 12.01.2023

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

Jens-Peter Vogel, Bürgermeister