Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg - Aufstellung eines Bebauungsplans „Im Geisenstück“ im Stadtteil Oberselters - Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch),  -   Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB – Regelverfahren


Im Süden des Ortsteils Oberselters (Stadt Bad Camberg) soll ein Bebauungsplan mit der Zielsetzung der Schaffung von Wohnbauflächen aufgestellt werden. Dabei soll auch die Bereitstellung eines Angebots an bezahlbarem Wohnraum durch die Zulässigkeit von angemessener Bebauungsmöglichkeiten (Einzel- Doppel- und Reihenhausbebauung) in definierten Bereichen vorgesehen werden. Hierdurch werden insbesondere auch die Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB berücksichtigt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Camberg ist der Bereich als Siedlungserweiterungsfläche „Wohnbaufläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 

Die Planunterlagen umfassen die Planzeichnungen Bebauungsplan und Bestandsplan, sowie die textliche Unterlage Begründung.

Aus der/den Übersichtskarten, welche als Abbildung(en) in diese Bekanntmachung genommen werden, ergibt sich die Lage des Planbereichs im Gemeindegebiet. 

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (Vorentwurf des Bebauungsplanes) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:

17. Januar 2025 – 28. Februar 2025

(Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 43 Tage)

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:

-        https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

-        zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:

-        Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/badcamberg/

-        zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de


Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus

           Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

           Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

           Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache:

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.

Die allgemeinen Dienststunden sind:

        Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

        Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

        Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

        Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr

        Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

Kontaktdaten sind:

Telefon:        Stadtbauamt                                                                       Telefon:        06434 – 202 611

E-Mail:         Stadtbauamt @bad–camberg.de           Homepage:  http://www.bad-camberg.de


Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg entscheiden.

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden in der Zeit vom 16.12.2024 bis 28.01.2025 beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro M. Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

 

1.           Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


2.           Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.


Bad Camberg, den 14.01.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

Daniel Rühl, Bürgermeister