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Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von max. 2.940.000,00 € (in Worten: zwei Millionen neunhundertvierzigtausend Euro) wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2025 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max. 6.610.246,00 € (in Worten: sechs Millionen sechshundertzehntausendzweihundertsechsundvierzig Euro) wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von maximal 4.500.000,00 € (in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro) wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg 2025
Der nachstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Camberg“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg vom 17. Dezember 2024 beschlossenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für die Stadtwerke Bad Camberg (im Gesamt-Vermögensplan - Wasser und Abwasser) in Höhe von max. 2.000.000,00 € (in Worten: zwei Millionen Euro) wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 103 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg vom 17. Dezember 2024 beschlossenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite für die Stadtwerke Bad Camberg in Höhe
von max. 650.000,00 € (in Worten: sechshundertfünfzigtausend Euro) wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 105 HGO genehmigt.
Limburg, den 07. Januar 2025
gez. Michael Köberle, Landrat
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 20. Januar 2025 bis 29. Januar 2025 im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203 während den Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Bad Camberg, 08. Januar 2025
Der Magistrat der
Stadt Bad Camberg
In Vertretung
gez. Peter Bermbach, Erster Stadtrat
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 17. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt:
im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 38.320.341 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 38.177.778 € |
mit einem Saldo von | 142.563 € |
im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.000.000 € |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
mit einem Saldo von | 2.000.000 € |
mit einem Überschuss von | 2.142.563 € |
im Finanzhaushalt:
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.692.772 € |
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.932.623 € |
Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf | 11.551.709 € |
mit einem Saldo von | -6.619.086 € |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.610.246 € |
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.683.932 € |
mit einem Saldo von | 4.926.314 € |
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 0 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.610.246 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.940.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ( Grundsteuer A ) auf 348,27 v.H.
b) für Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 328,73 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400,00 v.H.
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung ihre Gültigkeit. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2024 als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Camberg, den 17. Dezember 2024
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister