Ausscheiden von Mitgliedern aus der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg und Nachrücken von Ersatzpersonen


Die aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU- am 15.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg gewählten Bewerber/innen

Frau Andrea Reusch-Demel
Herr Rudolf Meuth
Herr Roman Pflüger
Herr Hans-Josef Weil
Herr Joachim Bogner

sowie der aufgrund des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD- am 15.03.2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg gewählte Bewerber

Herr Peter Wozniak

haben wegen der am 21.04.2026 erfolgten Wahl in den Magistrat auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, Seite 197) in der derzeit geltenden Fassung stelle ich fest, dass die o.g. Bewerber/innen aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheiden und die nächsten, noch nicht berufenen Bewerber/innen aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU-

Herr Heinz-Theo Pabst
Herr Stephan Nowak
Herr Markus Urbatschek
Herr Sascha Uli Deisel
Herr Ralf Schröder

und aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands -SPD-

Herr Thomas Kern

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg nachrücken.

Der aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU- für Herrn Joachim Bogner nachgerückte Bewerber

Herr Ralf Schröder

hat wegen der am 21.04.2026 erfolgten Wahl in den Magistrat ebenfalls auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, Seite 197) in der derzeit geltenden Fassung stelle ich fest, dass der o.g. Bewerber aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheidet und die nächste, noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU-

Frau Kathrin Vollenkemper

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Bad Camberg innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Lea Zellmer, Am Amthof 15, Zimmer 101, 65520 Bad Camberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Bad Camberg, den 07.05.2026

gez. Lea Zellmer
Wahlleiterin