Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Klopstock- und Eichendorffstraße“ in der Kernstadt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 23.01.2023 bis 27.02.2023 statt. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, auf einer Teilfläche des Flurstückes 332, Flur 19 die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern zu schaffen. Durch die Vorgaben des Bebauungsplans soll gewährleistet werden, dass sich die geplanten Baukörper in die Umgebung einfügen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert ist. 

Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (Entwurf des Bebauungsplanes) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist: 

6. Juni 2025 bis einschl. 11. Juli 2025. 

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar.

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist wie folgt einsehbar:

-        https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:

-        Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/  

-        zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.

Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sind:

Telefon:        Stadtbauamt                                            Telefon:        06434 – 202 611

E-Mail:         Stadtbauamt@bad–camberg.de             Homepage:  http://www.bad-camberg.de 

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan:

  1. - Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
  2. - Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
  3. - Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. - Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung (s.o.).

Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (SPMK Architekten) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Die Lage des Plangebietes sowie die Angabe der umfassten Flurstücke kann der Anlage entnommen werden.

Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan bestehend aus:

  • Plankarte mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Faunistisch-Artenschutzrechtliches Gutachten 

Anlage          Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).


Auszug Liegenschaftskarte, Quelle: Geoportal Hessen, ohne Maßstab

Bad Camberg, den 02.06.2025 

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg 

Daniel Rühl, Bürgermeister