Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Stadtteil Oberselters Bebauungsplan Nr. O-408 „Bürgerhaus Kurselters“, 1. Änderung


Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 06.03.2025 den Beschluss für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. O-408 „Bürgerhaus Kurselters“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Oberselters und zur Gewährleistung einer zeitgemäßen Ausstattung für den Brand- und Katastrophenschutz ist eine bauliche Erweiterung des Feuerwehrhauses in Oberselters erforderlich. Im Zuge dieser Erweiterung ist auch eine Anpassung der Anzahl und Anordnung der notwendigen Stellplätze vorgesehen. Da die geplanten Maßnahmen (Gebäudeanbau und Anpassung der Stellplätze) von den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. O-408 aus dem Juli 2019 abweichen, sind sie auf Grundlage des bestehenden Plans derzeit nicht genehmigungsfähig.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen werden. Die planungsrechtlichen Anpassungen fügen sich in das städtebauliche Gefüge des Bebauungsplanes ein und berühren die mit dem bestehenden Bebauungsplan definierten Grundzüge der Planung nicht.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs.

Ungeachtet der planungsrechtlichen Einstufung als vereinfachtes Änderungsverfahren wird parallel zur Bebauungsplanerstellung eine naturschutzfachliche Begutachtung betroffener Vegetationsstrukturen (Baumbestand) durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Planung in Form eines Umweltfachbeitrags ein.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans im Stadtteil Oberselters wird mit Begründung und Umweltfachbeitrag in der Zeit von

                   von Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 29.08.2025

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar.

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist wie folgt einsehbar:

- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:

-        Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/  

-        zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

 

Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus. Die allgemeinen Dienststunden sind:

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache:

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.

Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sind:

Telefon:        Stadtbauamt                                                                       Telefon:        06434 – 202 611

E-Mail:         Stadtbauamt@bad–camberg.de                                     Homepage:  http://www.bad-camberg.de

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.com/Stadtplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB. Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zur Bebauungsplanänderung:

  1. Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden können. 
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung (s.o.).

Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Kubus) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Übersichtskarte: Vorläufige Lage der Änderungsbereiche der 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. O-408 „Bürgerhaus Kurselters“















Ausschnitt genordet, ohne Maßstab, Änderungsbereiche rot umrandet

Bad Camberg, den 21.07.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

Daniel Rühl, Bürgermeister