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Bauleitplanung Stadt Bad Camberg - Aufstellung eines Bebauungsplans „In der Hohl“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Schwickershausen
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch)
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB – Regelverfahren
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 06.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Hohl“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss zur vorgenannten Bauleitplanung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Camberg ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan ist daher zur Bauflächenneuausweisung im Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Ausgewiesen wird ein Wohngebiet, in Teilbereichen ein Dorfgebiet (§ 4 BauNVO bzw. § 5 BauNVO).
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird eine aktuell rechtskräftige Siedlungserweiterungsfläche „Wohnbaufläche Planung“ östlich der Ortslage beiderseits des Hartweges im Zuge der Planung zurückgenommen, da diese aufgrund verschiedener, nach Aufstellung des Flächennutzungsplans in Kraft getretener, gesetzlicher Vorgaben, aus denen sich neue Voraussetzungen ergeben haben, nicht mehr entsprechend entwickelbar ist. Gleichzeitig wird eine Siedlungserweiterungsfläche entsprechend der avisierten Planung westlich der Ortslage, im Bereich und unterhalb der Aussiedlerhöfe Brunnenhof und Glatzerhof ausgewiesen.
Der Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der ständig wachsenden Nachfrage nach Wohnraum und Eigentumsbauland der Einwohner von Bad Camberg, auch speziell in den Ortsteilen. Das Ziel der Planung ist es, einerseits eine Wohnnutzung im Gebiet zu etablieren und andererseits den Standort eines direkt an die zukünftige Wohnnutzung angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Betriebes zukunftssicher zu bewahren.
Die Planunterlagen umfassen die Planzeichnungen Nr. 1 (Bebauungsplan), Nr. 2 (Flächennutzungsplanänderung und Nr. 3 (Bestandsplan), die textliche Unterlage Begründung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, erstellt durch das Ingenieurbüro IBU.
Aus der/den Übersichtskarten, welche als Abbildung(en) in diese Bekanntmachung genommen werden, ergibt sich die Lage des Planbereichs im Gemeindegebiet.
Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung (Vorentwurf des Bebauungsplanes) erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist:
22. April 2025 – 30. Mai 2025
(Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 39 Tage)
Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist wie folgt einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/badcamberg/ und https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan-im-verfahren/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache:
Zusätzlich liegen die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Kontaktdaten sind:
Telefon: Stadtbauamt Telefon: 06434 – 202 611
E-Mail: Stadtbauamt @bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.
Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg entscheiden.
Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro M. Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
1) Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

2) Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches zum Bebauungsplan (ohne Maßstab)
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

3) Pangebietsabgrenzung Flächennutzungsplanänderung (ohne Maßstab).
Die Geltungsbereichs-Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbe- reiches im Raum

4) Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches zur Flächennutzungsplanände rung (ohne Maßstab)
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Bad Camberg, den 14.04.2025
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl, Bürgermeister