Bebauungsplan „Kachel“ im Stadtteil Würges


Ziel der Planung ist es, dem vorhandenen Bedarf zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung zu tragen und neuen Wohnraum zu schaffen. Durch den Bebauungsplan sollen ca. 45 Wohnbaugrundstücke entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Gebiets als allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans „Kachel“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. 

Der Bebauungsplanvorentwurf besteht aus den in Anlage genommenen Teilkarte 1 umfasst den Teilgeltungsbereich 1, namentlich die Grundstücke, Gemarkung Würges: Flur 2, Flurstücke 122/2, 122/3, 122/4, 123; 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 135 und die Wegeparzellen Flur 2, Flurstück 120/1 teilweise, Flurstück 121 sowie Flurstück 131 teilweise.

In der Gemarkung Würges, Flur 9, Flurstücke 87, 89 und die Wegeparzellen Flur 9, Flurstücke 88. Die Teilkarte 2 umfasst die Teilgeltungsbereiche 2 und 3, namentlich das Grundstück Gemarkung Camberg, Flur 17, Flurstück 118.

Die Teilkarte 2 umfasst den Teilgeltungsbereich 2, namentlich das Grundstück Gemarkung Würges, Flur 11, Flurstück 32. Die gesamte Plankarte enthält die Teilkarten 1 und 2 als auch die textlichen Festsetzungen, die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise. 

Die Planunterlagen umfassen die Planzeichnungen Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Ebenso werden der Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, das imissionschutzrechtliche Gutachten und der Bodenfachbeitrag Boden ausgelegt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt zugehöriger Begründung sind ebenfalls Teil der Planunterlagen. 

Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erfolgt innerhalb der nachfolgenden Frist: 

                   Montag, den 17.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 18.04.2025 

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:

-         https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

-         Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/

-         zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache aus

          Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

          Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich. 

Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

Kontaktdaten sind:

Telefon:        Stadtbauamt 06434 – 202 611

E-Mail:         Stadtbauamt @bad–camberg.de           Homepage:  http://www.bad-camberg.de 

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Hinweise können unter Angabe von Name und postalischer Adresse elektronisch, mündlich, zur Niederschrift oder schriftlich vorgebracht werden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg entscheiden. 

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad

www.kubus-group.com-Stadtplanung-Aktuelle Beteiligungsverfahren. 

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. 

1.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Kachel“, Stadtteil Würges (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 1

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des

Planungsbereiches.

 (Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)

2.   Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Kachel“, Stadtteil Würges (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 2

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des

Planungsbereiches.














3. Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Bad Camberg, den 10.03.2025

Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister