Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg, Stadtteil Würges -
Bebauungsplan „Kachel“


Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Bad Camberg beabsichtigt, am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Würges zusätzliche Wohnbauflächen zu entwickeln. Hierzu sollen die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich „Kachel“ einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. 

Anlass der Planung ist die seit Jahren anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum im Stadtgebiet. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets mit rund 44 Wohnbaugrundstücken geschaffen werden. 

Das Plangebiet schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage von Würges an und stellt eine städtebaulich sinnvolle Erweiterung der vorhandenen Siedlungsstruktur dar. Planungsrechtlich sind die Flächen derzeit dem Außenbereich zugeordnet. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt daher die Änderung des Flächennutzungsplans, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Entwicklung des Gebiets zu schaffen. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplanes „Kachel“ in Ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. 

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:

  • Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung zum Bebauungsplan,
  • Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • Ein Bodenfachbeitrag,
  • Fachbeitrag Wasserwirtschaft,
  • schalltechnisches Gutachten (Lärm),
  • immissionsschutztechnisches Gutachten (Geruch),
  • Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten,
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behörden- sowie Öffentlichkeitsbeteiligung sind wie folgt eingegangen:

    Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (TöB): Landkreis - Fachdienst Landwirtschaft, Fachdienst Bauen und Natur-      schutz, Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz; Regierungspräsidium Gießen, Kreisbauernverband Limburg-Weil-      burg e.V., Arbeitsgemeinschaft ges. anerkannter Naturschutzverbände im Landkreis Limburg-Weilburg, sowie Stellung-        nahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen insbesondere auf die Inan-      spruchnahme von Boden und landwirtschaftlichen Flächen, den Verlust und die Umwandlung landwirtschaftlicher              Nutzflächen, Bodenfunktionen und Bodenschutz, Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich                                        Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzbelange (insbesondere Feldlerche und weitere Offenlandarten), Biotop-        und Lebensraumschutz, Wasserhaushalt, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge, Trinkwasser-          und Löschwasserversorgung, Immissionsschutz (Geruchs-, Lärm- und Staubeinwirkungen aus der Landwirtschaft), ver-        kehrsbedingte Umweltauswirkungen, Waldabstände und Belange angrenzender Waldflächen sowie Klima- und Frei-            raumfunktionen und das Landschaftsbild. Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur      Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen sowie die Ergebnisse der Fachgutachten wurden bei der Ausar-        beitung des Bebauungsplanentwurfs berücksichtigt und in die Begründung sowie den Umweltbericht aufgenommen.        Sie sind Gegenstand der Abwägung im Rahmen des Entwurfsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kachel“ wird mit Begründung und Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodenfachbeitrag, Fachbeitrag Wasserwirtschaft, schalltechnischem Gutachten (Lärm), immissionsschutztechnischen Gutachten (Geruch), Baugrunduntersuchung, geo- und abfalltechnisches Gutachten, Verkehrsuntersuchung sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von 

Freitag, 10. Juli 2026 bis einschließlich Freitag 14. August 2026
(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 36 Tage)

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen sind innerhalb der Veröffentlichungsfrist, sowie die amtliche Bekanntmachung vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist, unter den nachgenannten Links im Internet digital einsehbar:
-   https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/   
-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
-   Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
-   zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus

Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.

Zusätzlich werden die Unterlagen in Papierform in der Stadtverwaltung Bad Camberg als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude II, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Bauamt der Stadt Bad Camberg möglich.

Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sind:
Telefon:                      Stadtbauamt                                          Telefon:        06434 – 202 611
E-Mail:                       Stadtbauamt@bad-camberg.de             Homepage:  http://www.bad-camberg.de

Während der genannten Auslegungsfrist wird der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB darauf hingewiesen, dass zum Bebauungsplan:
   1.  Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Niederschrift oder                schriftlich vorgebracht werden können.
   2.  Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden          können.
   3.  Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt                bleiben können.
   4.  Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit besteht durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung                (s.o.).
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden die Gremien der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann gem. § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB während der Dienststunden im Bauamt der Stadt Bad Camberg eingesehen werden.

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Kubus) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kachel“


Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass 

  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind,
  • gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.


Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO):
Im Rahmen der Abgabe verarbeitet die Kommune personenbezogene Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.

Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden persönliche Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen, beziehungsweise zugelassenen, oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung das Recht eine Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Sollte eine betroffene Person der Meinung sein, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.


Bad Camberg, den 02.07.2026
Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister

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