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Geplante Vereinfachte Flurbereinigung Hünstetten-Ketternschwalbach
Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Das Amt für Bodenmanagement, Limburg a. d. Lahn, - Flurbereinigungsbehörde - Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn lädt am Dienstag, den 02. September 2025, um 18.00 Uhr in die Gemeindehalle, Austraße 8, 65510 Hünstetten-Ketternschwalbach zur Aufklärungsversammlung zum geplanten Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hünstetten-Ketternschwalbach statt. Hierzu lade ich Sie recht herzlich ein.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 01.08.2023 hat die Gemeinde Hünstetten die zuständige Flurbereinigungsbehörde um Durchführung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG in der Gemarkung Ketternschwalbach gebeten.
Die Abgrenzung des geplanten Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Karte ersichtlich. Das geplante Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 385 ha und umfasst weite Teile der Gemarkung Ketternschwalbach (Flur 18, 20 - 21, 23 - 28 komplett, sowie Flur 16, 17, 19, 22, 29 teilweise) und ein Flurstück in der Gemarkung Limbach (Flur 28).
Folgende Zielsetzungen sollen mit dem Flurbereinigungsverfahren erreicht werden:
- Verbesserung des lokalen Hochwasserschutzes und Maßnahmen zur Verhinderung von Erosion
- Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und behutsame Agrarstrukturverbesserung z.B. durch Arrondierung des ländlichen Grundbesitzes unter Beachtung von Naturschutz und Landschaftspflege
- Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, insbesondere Schaffung eines den modernen landwirtschaftlichen Strukturen gerecht werdenden Wege- und Gewässernetzes
- Biotopvernetzung in der Feldlage
- Auflösung von Landnutzungskonflikten
Veröffentlichung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hünstetten, in den angrenzenden Gemeinden Hünfelden, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Hohenstein und Aarbergen öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese öffentliche Bekanntmachung über die Internetadresse hvbg.hessen.de/Bodenmanagement/Flurbereinigungsverfahren des AfB Limburg/Hünstetten-Ketternschwalbach abrufbar.
Limburg a. d. Lahn, den 05.08.2025,
im Auftrag
Balzer (Verfahrensleiter)