Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Bad Camberg - Hebesatzung


§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 348,27 v.H. (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke 328,73 v.H. (Grundsteuer B)

2. für die Gewerbesteuer 400,00 v.H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Bad Camberg, den 1. Januar 2025

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister