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Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Bad Camberg - Hebesatzung
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 348,27 v.H. (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke 328,73 v.H. (Grundsteuer B)
2. für die Gewerbesteuer 400,00 v.H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Bad Camberg, den 1. Januar 2025
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister