Vorsorge

Vorsorge treffen

Vorsorgen bedeutet für viele vor allem für das Leben nach Berufsende in finanzieller Hinsicht abgesichert zu sein. Doch nicht nur die Rente muss bei der Vorsorge bedacht werden, die eigene Gesundheit ist dabei ebenso ein wesentlicher Bestandteil. Dabei ist die persönliche Vorsorge jedoch nicht nur für einen selbst eine Hilfe, wenn der Fall der Fälle eintritt. Besonders Familie, Freunden und alle anderen Mitmenschen, die in die Vorsorge involviert sind, wird es somit leichter gemacht, Entscheidungen zu treffen, falls man keine mehr treffen kann. Und zum Vorsorgen ist es ja bekanntermaßen nie zu früh!

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergän-zung und Interpretationshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie für den Fall einer eingetretenen Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf eine spätere ärztliche
Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt sowie das Behandlungsteam. Zur Gel-tendmachung der Patientenverfügung empfiehlt es sich, eine Person zu bevollmächtigen, diese Patientenverfügung der Ärztin oder dem Arzt vorzulegen und den in dieser Patientenverfügung geäußerten Wünschen Geltung zu verschaffen.

Vollmacht

Jeder kann unverhofft durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in eine Situation geraten, die es ihm nicht mehr ermöglicht, eigene Entscheidungen zu treffen. Wenn in einem solchen Fall ein Handlungsbedarf eintritt und keine Vollmacht vorliegt, muss beim zuständigen Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung angeregt werden. Ein automatischer Vertretungsrecht enger Familienangehöriger ohne erteilte Vollmacht ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Ohne Vollmacht erteilte Willenskundgebungen für Familienangehörige sind damit rechtlich unwirksam. Um vorzusorgen, können Sie eine oder auch mehrere Personen schriftlich bevollmächtigen. Zu der Person, die Sie bevollmächtigen, sollten Sie ein Vertrauensverhältnis haben. Wichtig ist, dass die Ausübung der Vollmacht nicht gerichtlich überwacht wird, erst beim Bekanntwerden eines eventuellen Missbrauchs der Vollmacht würde das Betreuungsgericht tätig werden. Der Vollmachtnehmer muss volljährig und geschäftsfähig sein und er sollte von Ihnen über seine Bevollmächtigung informiert werden und damit einverstanden sein. Voraussetzung zur Erteilung einer Vollmacht ist Ihre eigene Geschäftsfähigkeit. Eine Vollmacht sollte ausdrücklich mit der Klausel eines möglichen Widerrufs versehen und über den Tod hinaus wirksam sein. Wir empfehlen Ihnen, diese Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen. Beglaubigungen werden von der Betreuungsbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg für eine Gebühr in Höhe von 10 EUR vorgenommen. Öffentliche Beglaubigungen sind auch bei den Ortsgerichten möglich.

Betreuungsverfügung

Falls Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht erteilen wollen oder können, besteht die Möglichkeit, im Falle der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung eigene Wünsche bezüglich der Auswahl eines gesetzlichen Betreuers zu verfügen. Außerdem können Sie in einer Betreuungsverfügung bezüglich der Betreuungsführung Anweisungen
erteilen und persönliche Wünsche mitteilen. Sofern diese realisier- und zumutbar sind und Ihrem Wohle dienen, sind diese für den Betreuer verbindlich. Die Erteilung einer Betreuungsverfügung ist formfrei; sie sollte aber schriftlich verfasst und von Ihnen persönlich unterschrieben werden.

Vorsorgen! Aber wie?

Auskünfte und Informationen hierzu erhalten Sie bei:
Gesundheitsamt des Kreises Limburg-Weilburg
Betreuungsbehörde
Fachdienstleitung: derzeit n.n.
Schiede 43, 65549 Limburg, 2. OG, Zimmer 208-213
Tel.: 06431 296 339, 

Tel.: 06431 296 628
E-Mail: a.zick-breitenstein@limburg-weilburg.de

Tel.: 06431 296 625
E-Mail: a.wilhelm@limburg-weilburg.de

Tel.: 06431 296 629
E-Mail: m.gunnemann@limburg-weilburg.de

Tel.: 06431 296 374
E-Mail: n.beck@limburg-weilburg.de